Hat Ihnen Ihr/e Steuerberater/in auch schon einmal fälschlicherweise gesagt, dass IGE-Leistungen generell umsatzsteuerpflichtig sind oder hat er Ihnen vergessen zu sagen, dass Sie als Zahnarzt bei vielen Leistungen die Umsatzsteuer berechnen müssen? Für die Beratung von Medizinern und anderen Heilberufen gehört ein spezielles Fachwissen. Dieses auf dem aktuellen Stand zu halten ist zwingende Voraussetzung für die Beratung. Gerade in der heutigen Zeit gilt es, die Risiken von Umsatz- und Gewerbesteuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung gering zu halten. Durch die allgemeine wirtschaftliche Situation haben die Betriebsprüfer die Ärzte mehr im Focus.
Gesetzliche Reformen im Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 (GMG) und im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz 2007 (VÄndG) zwingen Mediziner und Krankenhäuser heute dazu, sich immer mehr mit der betriebswirtschaftlichen Seite der Praxis zu beschäftigen. Damit Sie sich wieder auf ihren Beruf konzentrieren können, ist es meine Aufgabe Ihnen diesen Teil bestmöglich vorzubereiten und bei Entscheidungen zur Seite zu stehen.
Entsprechend des Lebenszyklus der Mediziner und anderer Heilberufe berate ich, zusammen mit weiteren Spezialisten aus tangierenden Fachgebieten:
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