Durch unsere langjährige Beratungstätigkeit wissen wir um die speziellen Anforderungen bei der Steuerberatung von Heilberufen. Wir beraten z. B. Ärzte und Zahnärzte branchenspezifisch bei der Gründung oder Übernahme einer Praxis bzw. bei der steuerlichen Optimierung. Zudem gilt unser besonderes Augenmerk auf der Vermeidung einer so genannten „gewerblichen Infektion“ der Praxis, womit auch für die normale Behandlung der Patienten Gewerbesteuer gezahlt werden müsste. Des Weiteren achten wir genau auf die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen. Für Praxisübernahmen oder -verkäufe unterstützen wir Sie darüber hinaus bei einer objektiven Ermittlung eines Praxiswerts.