Für Freiberufler gelten im Steuerrecht andere Regeln als für Gewerbetreibende. Freiberuflich Tätige unterliegen nicht der Gewerbesteuer und erfahren Erleichterungen bei der Gewinnermittlung. Die freiberufliche Einkunftsart gilt es zu erhalten und eine Infektion durch gewerbliche Einkünfte zu vermeiden. Wir kümmern uns von der Gründung bis zur endgültigen steuerlichen Veranlagung um Sie und sorgen für eine übersichtliche Buchführung und die Erfüllung aller Ihrer steuerlichen Pflichten.
Die Berufe im Gesundheitswesen erfordern ein ganz spezielles Fachwissen. Wir bieten Ihnen einen individuellen Kontenrahmen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Pflegeberufe, um Ihnen alle wichtigen Informationen aus der Finanz- und Ertragslage zu verdeutlichen und die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG und der Gewerbesteuerfreiheit zu überwachen. Wir haben Erfahrung in der Betreuung der Einzelpraxis, der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und der Gemeinschaftspraxis sowie in der Gründung, Erweiterung und Trennung von Praxen.