Die ersten Schritte in die eigene Niederlassung:

Sie denken daran, sich selbstständig zu machen und Ihre eigene Praxis zu eröffnen? Wir geben Ihnen einen Wegweiser, der die wichtigsten ersten Schritte für Sie zusammenfasst.

1. Finanzierung durchdenken

Die Frage, sie sich jeder am Anfang des Wegs in die Selbstständigkeit stellt, ist: Kann ich mir das überhaupt leisten? Laut der praktischArzt kostet die Neugründung einer Hausarztpraxis im Schnitt 112.000 Euro. Andere Fachbereiche müssen mit höheren Investitionskosten rechnen. Dem gegenüber steht ein potenziell hoher Gewinn schon in den ersten Jahren nach der Gründung. Bei Fragen zur Finanzierung stehen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) niederlassungswilligen Ärzten gerne zur Seite; viele bieten eine Praxisberatung an, die Ärzte über Finanzierung und Fördermöglichkeiten informiert. 

Fördermöglichkeiten gelten vor allem für unterversorgte Regionen und können sich lohnen. Eines dieser Programme ist etwa „Ziel und Zukunft: Wir – die Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg“, welches im Bundesland vor allem die Übernahme und Neugründung von allgemeinmedizinischen Praxen und anderen, unterbesetzten Fachbereichen unterstützt. Bei der Neugründung einer Einzelpraxis kann die Förderung bis zu 80.000 Euro zuschießen. Ein anderes, von der EU gestütztes Programm ist LEADER, welches der Entwicklung von ländlichen Regionen dient. Durch diese Förderung erhielt bspw. ein Allgemeinmediziner in Murrhardt für die Renovierung einer alten Praxis 140.000 Euro. 

Wie alle Unternehmer sollten Ärzte, die sich niederlassen wollen, einen guten Businessplan mit professioneller Hilfe erstellen, bevor sie das Abenteuer Selbstständigkeit angehen. 

2. Neugründung oder Praxisübernahme

Wer darüber nachdenkt, sich niederzulassen, sollte sich die Frage stellen, ob er eine bestehende Praxis übernehmen oder aber eine Praxis neu gründen will. Nicht unwichtig ist bei dieser Frage die Bedarfsplanung, die regelt, wo sich Ärzte niederlassen dürfen. Ist in der gewählten Region die Patientenversorgung durch den Fachbereich gewährleistet, wird die Region „gesperrt“ und eine Niederlassung ist nur dann möglich, wenn ein anderer Arzt seine Zulassung abgibt. Hier sind Modelle des Jobsharings mit einer anschließenden Praxisübernahme naheliegend. In „offenen“ Planungsgebieten dagegen kann sich ein Arzt ohne Beschränkungen selbstständig machen.

Vorteile Übernahme:

Vorteile Neugründung

  • Patientenstamm, Räumlichkeiten und Personal sind bereits vorhanden.
  • Zusammenarbeit mit Laboren und Lieferanten kann weitergeführt werden.
  • Investitionssumme ist gut berechenbar, aber oft höher als bei der Neugründung.
  • Geringeres Risiko.
  • Profitieren von der Erfahrung des „Seniors“.
  • Auch in „gesperrten“ Planungsbereichen möglich, in der Neugründungen nicht möglich sind.
  • Größerer Gestaltungsspielraum (z. B. bei Ausstattung und Räumlichkeiten)
  • Freie Wahl des Standorts – solange es die Bedarfsplanung zulässt.
  • Oft kostengünstiger als die Übernahme einer bestehenden Praxis.
  • Möglichkeit, nach Eröffnung ein „Eigenregie“ durch- zustarten und sich einen neuen Kundenstamm aufzubauen.
  • Möglichkeit für neue Lieferanten und Partner – zu selbst ausgehandelten Bedingungen.
  • Keine „Vorbelastungen“, etwa durch einen mangelhaften Ruf des Vorgängers.

3. Praxisform wählen

Die Mehrheit aller niedergelassenen Ärzte gründet nach wie vor eine Einzelpraxis. Sie sind dabei Ihr eigener Chef – und tragen im Umkehrschluss die Verantwortung und die Kosten für Geräte, Personal und Räumlichkeiten. Seit 2011 ist die Residenzpflicht für Einzelpraxen aufgehoben, das heißt, dass Ärzte nicht mehr in Praxisnähe wohnen müssen.

Der Austausch mit Kollegen kann innerhalb eines regionalen Praxisnetzes passieren, das weit mehr als einen losen Zusammenschluss darstellt und etwa dazu dienen kann, das Leistungsspektrum für die Patienten zu erweitern. Dazu können nicht nur andere Ärzte, sondern auch Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen gehören. Ein Ansprechpartner ist zum Beispiel die Agentur deutscher Arztnetze e.V. Eine Praxisgemeinschaft bietet die Möglichkeit, Ressourcen wie Räumlichkeiten und Personal mit einem oder mehreren Ärzten zu teilen. Die Abrechnungen und Patientenstämme bleiben dabei getrennt.

In der Gemeinschaftspraxis, auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt, wird gemeinsam gewirtschaftet und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Auch der Patientenstamm ist der gleiche.

Eine weitere kooperative Form der Zusammenarbeit bieten Medizinische Versorgungszentren (MVZ), in denen angestellte Ärzte oder Vertragsärzte arbeiten. Der Leiter eines MVZs ist dabei immer selbst als Arzt tätig, muss aber zusätzlich die unternehmerischen und kaufmännischen Aspekte des Versorgungszentrums betreuen. In den letzten Jahren wurde diese Form der Zusammenarbeit immer beliebter.

4. Niederlassung oder Selbstständigkeit

Wer das Risiko der Selbstständigkeit nicht eingehen will, dem bieten sich andere Modelle zur Niederlassung.

Eine Teilzulassung („hälftiger Versorgungsauftrag“) kann beantragen, wer nur halbtags in der eigenen Praxis arbeiten will. Die Mindestanzahl beträgt 10 Sprechstunden pro Woche. Aber Achtung: nicht immer ist es möglich, eine Teilzulassung in eine volle Zulassung umzuwandeln, wenn der Planungsbereich gesperrt ist.

Werden in Ihrer Region keine Neuzulassungen akzeptiert, dann kann es sich anbieten, mit einem niedergelassenen Arzt der gleichen Fachrichtung zusammenzuarbeiten und die Praxis im sogenannten „Jobsharing“ gemeinsam zu betreuen. Dies ist vor allem für Ärzte interessant, die die Praxis eines Kollegen in der Zukunft übernehmen wollen. Dabei können sich die beiden Ärzte die Arbeitszeit teilen, solange das Angebot der Praxis nicht ausgeweitet wird.

Wer das Risiko einer Selbstständigkeit komplett vermeiden will, kann sich trotzdem niederlassen. Dazu muss man sich nach Anstellungen umsehen, etwa bei medizinischen Versorgungszentren.

5. Was ist zu tun, wenn die richtige Praxis gefunden ist

Ist die Entscheidung für die eigene Niederlassung gefallen, muss der Arzt die Zulassung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen.

Zudem müssen die nötigen Verträge abgeschlossen (zum Beispiel für die Räumlichkeiten und neu einzustellendes Personal), die Finanzierung aufgestellt und nötigen Versicherungen abgeschlossen werden. Zusätzlich sollte man sich über die Einrichtung der Praxis mit der richtigen EDV, Geräten und Möbeln Gedanken machen; auch der barrierefreie Zugang zu den Räumlichkeiten sowie ausreichend Parkplätze sollten bedacht werden.

Wie die weiteren Schritte im Detail aussehen, können Sie zum Beispiel im Niederlassungsfahrplan nachlesen, welcher von der KV Baden-Württemberg herausgegeben wurde.

Welche Erfahrungen haben Sie bei der Neugründung gemacht? Oder sind Sie selbst gerade dabei, Ihre eigene Praxis zu gründen? In unserer Community (www.cure.finance/community) haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Ärzten auszutauschen.

Cassie Kübitz-Whiteley

CMO, CURE Finance

JRehbehn
Author: JRehbehn

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